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Mit dem Vorprüfungsbericht vom 30. September 2024 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum Planungsdossier ZPP Nr. 26 Schönegg Stellung genommen. Der Vorprüfungsbericht nennt einzelne Genehmigungsvorbehalte sowie Empfehlungen und Hinweise. Nach Sichtung des Vorprüfungsberichts hat die Gemeinde Münchenbuchsee das Planungsdossier zusammen mit der Projektträgerschaft bereinigt. Das AGR hat im Vorprüfungsbericht unter Vorbehalt der Bereinigung der aufgeführten Vorbehalte die Zustimmung und Genehmigung der neuen Zone mit Planungspflicht Schönegg in Aussicht gestellt.
Nachdem die Planungskommission und der Gemeinderat das Planungsdossier verabschiedet haben, folgt nun die öffentliche Auflage. Die Publikation im amtlichen Anzeiger erfolgte am 24. Januar 2024. Die Akten liegen während 30 Tagen – vom 27. Januar bis am 26. Februar 2025 – in der Bauverwaltung Münchenbuchsee öffentlich auf. Sie können auch hier und auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee (Bernstrasse 12 / 3053 Münchenbuchsee) einzureichen.
In der öffentlichen Mitwirkung im Herbst 2024 waren Bedenken bezüglich der Strassen- und Schulwegsicherheit geäussert worden. Inzwischen wurden die Auswirkungen der geplanten Überbauung auf die Verkehrssituation vertieft geprüft (Road Safety Audit). Der Vergleich des Ist-Zustands und der künftigen Situation zeigt, dass sich die Verkehrssicherheit mit der Überbauung Schönegg und der geplanten Einstellhalle im Vergleich zu heute verbessert. Mit der Ausfahrt via Einstellhalle lassen sich die erforderlichen Sichtweiten einhalten, was mit den bestehenden vier Ein- und Ausfahrten aufgrund von Hecken und Gebüsch nicht der Fall ist. In den nächsten Planungsschritten ist bei der Aussenraumgestaltung darauf zu achten, dass die Sicht auf Trottoir und Strasse in ausreichendem Mass gewährleistet ist.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage werden allfällige Einspracheverhandlungen durchgeführt. Anschliessend bereitet der Gemeinderat die Planungsvorlage zur Beschlussfassung vor. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich gegen Ende 2025 statt. Bei Zustimmung durch den Souverän wird das Geschäft anschliessend dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.