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Der Standort

Rund 160 Meter bis zur nächsten Bushaltestelle und 700 Meter bis zum Bahnhof: Mit der Neuüberbauung des Areals am Schöneggweg entsteht dort neuer Wohnraum, wo es sinnvoll ist, nämlich an bestens erschlossener Lage im bestehenden Siedlungsgebiet. Die Entwicklung und Verdichtung innerhalb der bestehenden Bauzone haben hohe Priorität erhalten, seit das Stimmvolk 2014 das neue nationale Raumplanungsgesetz guthiess.

Die neue Siedlung fügt sich in den Raum zwischen Schöneggweg und Klostermatte ein und markiert einen klaren Abschluss zum Tal. Zu den Gebäuden in der Strahmmatte bildet sie ein gelungenes Gegenüber. Die geschickte Anordnung der Gebäude gewährleistet an mehreren Stellen den Blick ins grüne Tal.

Das Projekt entstand in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft und Gemeinde. Begleitet wurde es von externen Gutachterinnen und Gutachtern, die in ihrem Schlussbericht festhalten: «Das Projekt zeigt exemplarisch auf, wie die gewünschte innere Verdichtung erreicht werden kann, ohne den Massstab des bestehenden Umfeldes zu sprengen.»

Die Bevölkerung nimmt insbesondere in den Agglomerationen der Schweiz weiter zu. Aufgrund der fortschreitenden Individualisierung der Gesellschaft (Singles, Alterung) steigt zudem der Bedarf an Kleinhaushalten, was insgesamt zu einer geringeren Belegungsdichte je Haushalt führt. Gleichzeitig hat die Bautätigkeit in den letzten Jahren schweizweit abgenommen. Wird kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen, steigen die Mieten, was sozial unerwünscht ist. Statt auf der grünen Wiese neue Überbauungen zu erlauben, steht für die Gemeinde Münchenbuchsee die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung innerhalb der bestehenden Bauzone im Vordergrund. Die ortsverträgliche Entwicklung von geeigneten Arealen wie der Schönegg ermöglicht ein ressourcenschonendes Bevölkerungswachstum.

Die Neuüberbauung am Schöneggweg erfordert keinen Ausbau des Strassennetzes. Auch beim Abwassernetz und bei der Trinkwasserversorgung entstehen keine direkten Folgekosten. Der geplante Klosterweg am Fuss der neuen Überbauung wird durch die Bauherrschaft erstellt, die Gemeinde übernimmt – wie üblich bei Wegen – den Betrieb und Unterhalt; die Kosten dafür sind noch nicht im Detail bekannt. Das Neubauprojekt Schönegg ist auch in der aufgegleisten Schulraumplanung der Gemeinde berücksichtigt und fällt im Vergleich zum generellen Bedarf nicht ins Gewicht.

Bei Auf- und Umzonungen beträgt die Abgabe, welche die Bauherrschaft an die Gemeinde bezahlen muss, 30 Prozent des Mehrwerts. Eine erste Grobschätzung hat für die neue Nutzung des Areals am Schöneggweg einen Mehrwert von brutto knapp 4 Mio. Franken ergeben. Die Abgabe wird somit voraussichtlich 1 bis 1.2 Mio. Franken betragen. Die definitive Festlegung und Verfügung des Mehrwertes erfolgen nach Genehmigung der Anpassung der baurechtlichen Grundordnung. Die Abgabe wird bei Baubeginn für die effektiv bewilligten Neubauflächen und Volumen fällig. Ebenso werden mit den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern die Steuereinnahmen steigen.

Für neue Wohnbauten in gut erschlossenen Gebieten wie der Schönegg erlaubt die Gemeinde weniger Parkplätze, als nach kantonalem Recht möglich wären. Für die rund 74 Wohnungen in der Neuüberbauung sind knapp 60 Parkplätze vorgesehen (heute sind es 30). Pro Tag ist mit rund 70 zusätzlichen Fahrten zu rechnen (heute sind es 105). Der Mehrverkehr hält sich somit in Grenzen. Die Autos fahren am Anfang der Siedlung – ganz im Osten – in die Einstellhalle. Gegenwärtig plant der Kanton die Sanierung der Oberdorfstrasse – je nach Temporegime, das dort künftig gilt, wird die Gemeinde anschliessend prüfen, ob Tempo 30 für den Schöneggweg und weitere Gemeindestrassen im Oberdorf gelten soll.

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Blick vom Schöneggweg auf die Mehrfamilienhäuser aus den 1950er-Jahren.
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Die heutigen Sichtbeziehungen bleiben: Das Dorf ist weiterhin «spürbar».
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Dank geplanter Parkierung im Untergrund wird Aussenraum frei.

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